Online-Dienst zur Hundesteueran-, ab-, oder ummeldung

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Beantragung einer Hundesteuerersatzmarke

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Ansprechpartner
Herr Püschel

Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?


Adresse
Karl-Liebknecht-Straße 31
16816 Neuruppin
Servicezeiten

Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs:

  • Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
  • Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.


Häufig gestellte Fragen

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Neuruppin

Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Fontanestadt Neuruppin (Hundesteuersatzung) regelt in § 12, dass jeder Hundehalter innerhalb einen 2-wöchigen Frist zur steuerlichen An- und Abmeldung verpflichtet ist.

Hundesteuersatzung der Fontanestadt Neuruppin



Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.


Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.


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