Wie erhalte ich verlorene Gegenstände zurück?


Adresse
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Servicezeiten

Mo      08:00 – 12:00 Uhr
Di       08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr
Mi       geschlossen
Do      08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr
Fr       08:00 – 12:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat: 08:00 - 12:00 Uhr

Im Bürgerbüro der Stadtverwaltung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten nachfolgende Dienstleistungen wahrnehmen. Die entstandenen Gebühren können bar oder bargeldlos bezahlt werden. Ihren persönlichen Termin können Sie online vereinbaren.

Dienstleistungen mit Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:

  • Ausweis- und Passwesen;
  • Meldewesen;
  • Fundbüro;
  • GEZ-Gebührenbefreiung;
  • Beglaubigungen von Kopien/Unterschriften;
  • KFZ-Angelegenheiten

Dienstleistungen ohne Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:

  • Abholung von Dokumenten
  • Beantragung Führungszeugnis
  • Ausstellung Meldebescheinigung

Dienstleistungen ohne Termin während der Öffnungszeiten des Rathauses sind:

  • Abholung von Dokumenten an der Dokumentenausgabebox; Standort: Wartebereich des Bürgerservice; Zugang: Mo.-Do. 06:00 - 18:30 Uhr, Fr. 06.00 - 15.00 Uhr zugänglich.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Telefon
03391 355-111

Häufig gestellte Fragen

Im Fundbüro werden Fundsachen die auf öffentlichen Wegen, Grünanlagen, Badeanstalten und Sportanlagen, Kaufhäusern, Theatern, Museen, Messen und den öffentlichen Verkehrsmitteln verlorenen und gefundenen wurden registriert und verwahrt. Die Fundsachen warten hier bis zu 6 Monate auf ihre Eigentümer und werden danach zu bestimmten Terminen versteigert.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Neuruppin

Informationen zum Verlust einer Sache

Abgegebene Fundsachen werden 6 Monate aufbewahrt und können vom Eigentümer gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt werden. Besitzen Sie einen Eigentumsnachweis z.B. Kaufbeleg, so bringen Sie diesen bitte mit. Ist ersichtlich, wer Eigentümer eines gefundenen Gegenstandes ist, so wird dieser von uns benachrichtigt (z.B. bei Fund einer Geldbörse, in der Dokumente sind).

Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie jederzeit telefonisch, per E-Mail oder persönlich zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros nachfragen, ob Ihr verlorener Gegenstand bei uns abgegeben worden ist.

Informationen zum Fund einer Sache

Der  Fund  eines Gegenstandes  ist in jedem Fall  im Bürgerbüro  anzuzeigen .

Ein Mitarbeiter des Fundbüros nimmt Ihre Fundanzeige entgegen. Es werden Fundort,- datum und eine Beschreibung des Gegenstandes erfasst. Im Regelfall wird die Fundsache dann im Bürgerbüro verwahrt. Wenn sich der Eigentümer der Fundsache nicht innerhalb von 6 Monaten meldet, kann der Finder das Eigentum an der abgegebenen Sache erwerben. Fundsachen an denen nach Ablauf der Frist kein Eigentumserwerb geltend gemacht wurde, werden öffentlich versteigert oder vernichtet. Die Versteigerung findet 1-2 mal jährlich statt.

Für Fundgegenstände, auf denen personenbezogene Daten gespeichert sind (z.B. Handy, Laptops, USB-Sticks) gelten besondere Fundrechte.