Dienstleistung
Führungszeugnis Beantragung im Onlineverfahren
Wie kann ich ein Führungszeugnis online beantragen?
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Mo 08:00 – 12:00 Uhr
Di 08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr
Fr 08:00 – 12:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat: 08:00 - 12:00 Uhr
Im Bürgerbüro der Stadtverwaltung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten nachfolgende Dienstleistungen wahrnehmen. Die entstandenen Gebühren können bar oder bargeldlos bezahlt werden. Ihren persönlichen Termin können Sie online vereinbaren.
Dienstleistungen mit Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:
- Ausweis- und Passwesen;
- Meldewesen;
- Fundbüro;
- GEZ-Gebührenbefreiung;
- Beglaubigungen von Kopien/Unterschriften;
- KFZ-Angelegenheiten
Dienstleistungen ohne Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:
- Abholung von Dokumenten
- Beantragung Führungszeugnis
- Ausstellung Meldebescheinigung
Dienstleistungen ohne Termin während der Öffnungszeiten des Rathauses sind:
- Abholung von Dokumenten an der Dokumentenausgabebox; Standort: Wartebereich des Bürgerservice; Zugang: Mo.-Do. 06:00 - 18:30 Uhr, Fr. 06.00 - 15.00 Uhr zugänglich.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
03391 355-111
Adenauerallee 99 - 103
53113 Bonn, Stadt
post@bundesjustizamt.de-mail.de
+49 228 4105050
+49 2289 941040
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt 13,00 Euro.
Ausführliche Beschreibung
Seit dem 01.09.2014 kann das einfache oder erweiterte Führungszeugnis auch online beantragt werden. Dies erhöht die Bürgerfreundlichkeit des Auskunftsverfahrens, da es nicht mehr erforderlich ist, persönlich einen Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses bei der örtlich zuständigen Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft zu stellen, sondern die Antragstellung unmittelbar auf elektronischem Wege beim Bundesamt für Justiz möglich ist.
Das Online-Antragsverfahren legt dabei ein besonderes Augenmerk auf die Datensicherheit. Für die Online-Beantragung benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis vom Inhalt der Eintragungen erhalten, die über die Person im Zentralregister gespeichert sind.
Erforderliche Unterlagen
Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie
- Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
- Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
-
Eine AusweisApp ab der Version 1.13. Frühere Versionen sind leider nicht nutzbar.
(Die AusweisApp kann im Internetauftritt des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) heruntergeladen werden)
- Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.
Hinweis:
. Im Rahmen der Online-Beantragung müssen bestimmte Angaben, beispielsweise die Vertretungsmacht, nachgewiesen werden. Nachweise sind hochzuladen.
Voraussetzungen
Eine Antragstellung ist nur für Sie selbst oder eine von Ihnen gesetzlich vertretene Person möglich.
Formulare
Onlineantragsverfahren Führungszeugnis auf den Seiten des Bundesamtes für Justiz (BMJV)
Informationen Führungszeugnis online beantragen
FormularDokInfodienste
Hinweise (Besonderheiten)
Das einfache Führungszeugnis und das erweiterte Führungszeugnis können auch weiterhin bei der örtlich zuständigen Meldebehörde Ihrer Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden.
Weitere Informationen zum elektronischen Führungszeugnis finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes der Justiz.
Zuständige Stelle
Bundesamt für Justiz
Schlagwörter
Amtliches Führungszeugnis, Vorstrafe, Freiheitsstrafe, polizeiliches Führungszeugnis, elektronisches Führungszeugnis
Die Gebühr beträgt 13,00 Euro.
Seit dem 01.09.2014 kann das einfache oder erweiterte Führungszeugnis auch online beantragt werden. Dies erhöht die Bürgerfreundlichkeit des Auskunftsverfahrens, da es nicht mehr erforderlich ist, persönlich einen Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses bei der örtlich zuständigen Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft zu stellen, sondern die Antragstellung unmittelbar auf elektronischem Wege beim Bundesamt für Justiz möglich ist.
Das Online-Antragsverfahren legt dabei ein besonderes Augenmerk auf die Datensicherheit. Für die Online-Beantragung benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis vom Inhalt der Eintragungen erhalten, die über die Person im Zentralregister gespeichert sind.
Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie
- Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
- Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
-
Eine AusweisApp ab der Version 1.13. Frühere Versionen sind leider nicht nutzbar.
(Die AusweisApp kann im Internetauftritt des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) heruntergeladen werden) - Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.
Hinweis: . Im Rahmen der Online-Beantragung müssen bestimmte Angaben, beispielsweise die Vertretungsmacht, nachgewiesen werden. Nachweise sind hochzuladen.
Eine Antragstellung ist nur für Sie selbst oder eine von Ihnen gesetzlich vertretene Person möglich.
Onlineantragsverfahren Führungszeugnis auf den Seiten des Bundesamtes für Justiz (BMJV) Informationen Führungszeugnis online beantragen
FormularDokInfodienste
Das einfache Führungszeugnis und das erweiterte Führungszeugnis können auch weiterhin bei der örtlich zuständigen Meldebehörde Ihrer Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden.
Weitere Informationen zum elektronischen Führungszeugnis finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes der Justiz.
Bundesamt für Justiz