Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Neuruppin

Allgemeine Informationen

Als offizieller Teil einer Hochzeit spielt die Eheschließung eine bedeutende Rolle. Die Anmeldung hierfür erfolgt beim zuständigen Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes einer bzw. eines Verlobten. Dort werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung mit Hilfe der vorzulegenden Personenstandsdokumente geprüft. Das persönliche Erscheinen zur Anmeldung ist dabei erforderlich. Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor der Eheschließung vorgenommen werden. Eine verbindliche Terminbestätigung erhalten Sie ausschließlich nach erfolgter Anmeldung der Eheschließung. Auskünfte zu möglichen Terminen für Ihre Eheschließung erhalten Sie telefonisch oder auch persönlich während der Öffnungszeiten im Standesamt. 
Nachdem die Ehe beim Wohnsitz-Standesamt angemeldet wurde, ist es möglich, die Eheschließung in einem anderen Standesamt zu vollziehen. Benötigt wird dafür eine Ermächtigung des Wohnsitzstandesamtes.

Aktueller Hinweis an Braupaare

Eheschließungen finden am Behördenstandort (Trauraum), in der Außenstelle in Gnewikow (in den Sommermonaten/bei schönem Wetter nach Absprache auch im Gutspark möglich), auf dem Salonschiff "Kronprinz Friedrich" sowie in der Siechenhauskapelle statt.

Bitte beachten Sie, dass Videoaufnahmen während der Trauung nicht gestattet sind und dass das Streuen von Reis und das Zünden von Konfettibomben vor dem Rathaus nicht erlaubt ist.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen telefonisch unter: 03391 355-670; -672; -128 oder per E-Mail ( marietta.schmidt@stadtneuruppin.de ,  susanne.presting@stadtneuruppin.de ,  susanne.winks@stadtneuruppin.de ,  ordnungsamt@stadtneuruppin.de ) zur Verfügung.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!

Orte für Ihre Eheschließung

Trauraum im Rathaus

Karl-Liebknecht-Straße 33/34
Haus A, Erdgeschoss
Zimmer 1.02
Sitzplätze: 18 (inkl. Brautpaar)

Siechenhauskapelle in der Altstadt von Neuruppin

Telefon: 03391 39 88 44
E-Mail:  info@up-hus.de
Termine sind nur nach vorheriger Absprache und Bestätigung durch das Standesamt möglich.
Sitzplätze: nach Absprache

Wintergarten im Gutshaus Gnewikow

Telefon: 03391 40 27 20
E-Mail:  veranstaltung@jugenddorfruppinersee.de
Termine sind nur nach vorheriger Absprache und Bestätigung durch das Standesamt möglich.
Sitzplätze im Wintergarten: 22 (inkl. Brautpaar)
Sitzplätze im Gutspark: nach Absprache

Salonschiff "Kronprinz Friedrich"

Telefon: 03391 45 46 0
E-Mail:  info@tourismus-neuruppin.de
Termine sind nur nach vorheriger Absprache und Bestätigung durch das Standesamt möglich.
Sitzplätze: nach Absprache

Erforderliche Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass
  • erweiterte Meldebescheinigung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes)

In den folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt melden:

  • eine/r der Verlobten ist geschieden oder verwitwet
  • die Verlobten haben gemeinsame Kinder
  • eine/r der Verlobten hat ein minderjähriges Kind
  • eine/r der Verlobten ist adoptiert
  • eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden
  • eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit

Gebühren

  • Prüfung der Ehefähigkeit: 51,00 €
  • Vornahme der Eheschließung: 45,00 € (variiert je nach Ort und Zeit der Eheschließung)
  • Eheurkunde: je 15,00 €, jede weitere 7,50 €

Adresse
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Servicezeiten

Mo      08:00 – 12:00 Uhr
Di       08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr
Mi       geschlossen
Do      08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr
Fr       08:00 – 12:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat: 08:00 - 12:00 Uhr

Im Bürgerbüro der Stadtverwaltung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten nachfolgende Dienstleistungen wahrnehmen. Die entstandenen Gebühren können bar oder bargeldlos bezahlt werden. Ihren persönlichen Termin können Sie online vereinbaren.

Dienstleistungen mit Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:

  • Ausweis- und Passwesen;
  • Meldewesen;
  • Fundbüro;
  • GEZ-Gebührenbefreiung;
  • Beglaubigungen von Kopien/Unterschriften;
  • KFZ-Angelegenheiten

Dienstleistungen ohne Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:

  • Abholung von Dokumenten
  • Beantragung Führungszeugnis
  • Ausstellung Meldebescheinigung

Dienstleistungen ohne Termin während der Öffnungszeiten des Rathauses sind:

  • Abholung von Dokumenten an der Dokumentenausgabebox; Standort: Wartebereich des Bürgerservice; Zugang: Mo.-Do. 06:00 - 18:30 Uhr, Fr. 06.00 - 15.00 Uhr zugänglich.

Telefon
03391 355-111

Häufig gestellte Fragen

  • für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.


Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.


Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
  • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
    • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
  • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
    • aktuelle Geburtsurkunde
  • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
    • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
    • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
  • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
    • die Eheurkunde oder
    • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
    • die Sterbeurkunde des früheren Partners
  • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
    • alle Heiratsurkunden
    • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
    • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
  • wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
    • Geburtsurkunden der Kinder
  • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
    • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • Geburtsurkunde
    • Ehefähigkeitszeugnis
    • Fremdsprachige Urkunden

Hinweise:

Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

  • weitere Unterlagen:
    • Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

Eine Eheschließung können anmelden:

  • volljährige Personen

Weitere Voraussetzungen:

  • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
  • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
  • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
  • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
     

Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

  • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
  • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
  • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.

  • Widerspruch
  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

  • Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
  • bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

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