Stadtbibliothek Online Katalog


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Online Bibliothek OPR


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Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie gleich nach Anmeldung in einer Bibliothek.


Adresse
Am Alten Gymnasium 1-3
16816 Neuruppin

Fax
03391 355-5205
Telefon
03391 355-5206

Häufig gestellte Fragen

  • persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
  • per Post: maximal 10 Tage

Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in einer Bibliothek auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Bibliotheksdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Hinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Neuruppin

Im Online-Katalog (siehe Verlinkung) können Sie den gesamten Medienbestand der Stadtbibliothek Neuruppin nachschlagen, Ihr eigenes Benutzerkonto einsehen und selbst Verlängerungen und Vormerkungen vornehmen.

Des Weiteren können Sie über die Online Bibliothek OPR (siehe Verlinkung) auch digitale Medien direkt online ausleihen.

Die aktuelle Bibliothekssatzung finden Sie hier .



Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek

Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek


gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe


Anmeldung in einer Bibliothek


Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung:

  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein.
  • Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
  • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.

Formulare: Anmeldeformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise


  • Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen.
  • Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.