Archivgut Einsicht beantragen

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Ansprechpartner
Frau Lena Kerber

Sie können bei berechtigtem Interesse Archivgut einsehen.


Adresse
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Servicezeiten

Dienstag: 7:30 - 12.00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 12.00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr


Adresse
Am Mühlenberg 3
14476 Golm
Adresse
Postfach 600449
14404 Potsdam
Servicezeiten

Lesesaal
Montag bis Donnerstag: 9 –15 Uhr
Freitag: 9 –14 Uhr

Tel.: 0331 5674-270
Fax: 0331 5674-212
E-Mail: benutzerdienst@blha.brandenburg.de


Fax
0331 5674-212
Telefon
0331 5674-0
Hinweis
Direktor: Herr Prof. Dr. Glauert

Häufig gestellte Fragen

Eine Voranmeldung des Archivbesuchs wird empfohlen. Bei nicht angemeldeten Archivbesuchen müssen unter Umständen längere Wartezeiten oder eine wiederholte Anreise in Kauf genommen werden.


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Sie können z.B. zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen Archivgut im jeweils zuständigen Archiv einsehen. Welches Archivgut für Ihre Fragestellung zuständig ist, erfahren Sie über entsprechende Beständeübersichten und Findmittel, die das jeweilige Archiv entweder im Internet oder vor Ort bereithält. Die Benutzung der Archive ist für jede Person auf Antrag möglich, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Archivalien hat.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Neuruppin

Neben den aktuellen Verwaltungsakten werden im Stadtarchiv auch die Bauakten der Stadt aufbewahrt. In die Akten kann nach Vereinbarung eines Termins Einsicht genommen werden.

Für die Benutzung des Stadtarchives können Gebühren auf Grundlage der Verwaltungsgebührensatzung erhoben werden:  Verwaltungsgebührensatzung der Fontanestadt Neuruppin



Die Benutzung des Archivs steht in den meisten Fällen jedem Bürger auf Antrag offen. Eine Hilfestellung beim Lesen und Verstehen alter oder fremdsprachlicher Schriften kann meistens nicht gewährt werden. Sie sollten nach Möglichkeit in der Lage sein, diese Schriften lesen zu können.


Sie können Ihr Anliegen schriftlich, auch als E-Mail, an das Archiv richten.

Sie erhalten eine schriftliche Antwort des Archivs.

Wünschen Sie das Archiv direkt zu benutzen, so ist dies während der Öffnungszeiten möglich. Melden Sie Ihren Besuch möglichst schriftlich oder telefonisch vorher an und reservieren Sie sich einen Platz im Lesesaal.

Sie füllen vor Ort ein Antragsformular aus und werden ggf. von einem Archivar beraten.

Sie suchen in Findmitteln die Archivalien aus, die Sie einsehen wollen, bestellen diese zur Einsicht auf ausliegenden Bestellzetteln, erhalten das Archivgut zur Einsicht im Lesesaal (ggf. erst nach erforderlicher Vorprüfung zu einem neuen Termin) und geben dieses nach Einsichtnahme an die Lesesaalaufsicht zurück.

Hinweis:
Archive bieten in zunehmendem Maße die Möglichkeit an, den Zugriff auf Ihre Bestände online zu ermöglichen. Erkundigen Sie sich hierzu bei der zuständigen Stelle.


Widerspruch und Klage sind statthaft.


Formulare: Antragsformular, Reproduktionsauftrag
 


das jeweilige Archiv oder Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA)