Dienstleistung
Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung
Informationen zur Beglaubigung
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Mo 08:00 – 12:00 Uhr
Di 08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr
Fr 08:00 – 12:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat: 08:00 - 12:00 Uhr
Im Bürgerbüro der Stadtverwaltung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten nachfolgende Dienstleistungen wahrnehmen. Die entstandenen Gebühren können bar oder bargeldlos bezahlt werden. Ihren persönlichen Termin können Sie online vereinbaren.
Dienstleistungen mit Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:
- Ausweis- und Passwesen;
- Meldewesen;
- Fundbüro;
- GEZ-Gebührenbefreiung;
- Beglaubigungen von Kopien/Unterschriften;
- KFZ-Angelegenheiten
Dienstleistungen ohne Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:
- Abholung von Dokumenten
- Beantragung Führungszeugnis
- Ausstellung Meldebescheinigung
Dienstleistungen ohne Termin während der Öffnungszeiten des Rathauses sind:
- Abholung von Dokumenten an der Dokumentenausgabebox; Standort: Wartebereich des Bürgerservice; Zugang: Mo.-Do. 06:00 - 18:30 Uhr, Fr. 06.00 - 15.00 Uhr zugänglich.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
03391 355-111
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original. Bitte bringen Sie das Original mit.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Neuruppin
Voraussetzung:
- das Original wurde von einer deutschen Behörde ausgestellt
- die Beglaubigung wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt
Die Kopie wird von uns selbst gefertigt. Mit der Beglaubigung, d.h. Stempel, Dienstsiegel und Unterschrift bestätigen wir, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Die Echtheit des Originals wird damit jedoch nicht bestätigt.
Es werden z.B.
Schul-, Hochschul-, und Berufsabschlusszeugnisse, Zertifikate, Personalausweise und Reisepässe
beglaubigt.
Schriftstücke in einer anderen Sprache können von uns nicht beglaubigt werden.
weitere Ausnahmen, die
nicht beglaubigt
werden:
- Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunde, Sterbeurkunde)
- Generalvollmachten
- Eidesstattliche Versicherung
- private Verträge
- andere Dokumente wie Schwerbehindertenausweis, Jagd- und Fischereischein, Führerschein, ausländische Pässe
Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an einen Notar oder andere Einrichtungen, die Beglaubigungen durchführen dürfen.
Die Beantragung erfolgt
persönlich
oder
durch
einen
Bevollmächtigten
.
Unterlagen
amtliche Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen:
- Personalausweis oder Reisepass
- entsprechende Originale
- bei Bevollmächtigung: Vollmacht, Ausweis des Bevollmächtigten
Gebühren
Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen: 2,70 Euro pro Beglaubigung
Bearbeitungszeit
Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen:
- bis zu 3 Beglaubigungen: sofort
- mehr als 3 Beglaubigungen: 1 - 2 Tage
Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original. Bitte bringen Sie das Original mit.
Voraussetzung:
- das Original wurde von einer deutschen Behörde ausgestellt
- die Beglaubigung wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt
Die Kopie wird von uns selbst gefertigt. Mit der Beglaubigung, d.h. Stempel, Dienstsiegel und Unterschrift bestätigen wir, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Die Echtheit des Originals wird damit jedoch nicht bestätigt.
Es werden z.B.
Schul-, Hochschul-, und Berufsabschlusszeugnisse, Zertifikate, Personalausweise und Reisepässe
beglaubigt.
Schriftstücke in einer anderen Sprache können von uns nicht beglaubigt werden.
weitere Ausnahmen, die
nicht beglaubigt
werden:
- Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunde, Sterbeurkunde)
- Generalvollmachten
- Eidesstattliche Versicherung
- private Verträge
- andere Dokumente wie Schwerbehindertenausweis, Jagd- und Fischereischein, Führerschein, ausländische Pässe
Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an einen Notar oder andere Einrichtungen, die Beglaubigungen durchführen dürfen.
Die Beantragung erfolgt
persönlich
oder
durch
einen
Bevollmächtigten
.
Unterlagen
amtliche Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen:
- Personalausweis oder Reisepass
- entsprechende Originale
- bei Bevollmächtigung: Vollmacht, Ausweis des Bevollmächtigten
Gebühren
Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen: 2,70 Euro pro Beglaubigung
Bearbeitungszeit
Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen:
- bis zu 3 Beglaubigungen: sofort
- mehr als 3 Beglaubigungen: 1 - 2 Tage