Informationen zur Beglaubigung


Adresse
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Servicezeiten

Mo      08:00 – 12:00 Uhr
Di       08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr
Mi       geschlossen
Do      08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr
Fr       08:00 – 12:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat: 08:00 - 12:00 Uhr

Im Bürgerbüro der Stadtverwaltung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten nachfolgende Dienstleistungen wahrnehmen. Die entstandenen Gebühren können bar oder bargeldlos bezahlt werden. Ihren persönlichen Termin können Sie online vereinbaren.

Dienstleistungen mit Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:

  • Ausweis- und Passwesen;
  • Meldewesen;
  • Fundbüro;
  • GEZ-Gebührenbefreiung;
  • Beglaubigungen von Kopien/Unterschriften;
  • KFZ-Angelegenheiten

Dienstleistungen ohne Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:

  • Abholung von Dokumenten
  • Beantragung Führungszeugnis
  • Ausstellung Meldebescheinigung

Dienstleistungen ohne Termin während der Öffnungszeiten des Rathauses sind:

  • Abholung von Dokumenten an der Dokumentenausgabebox; Standort: Wartebereich des Bürgerservice; Zugang: Mo.-Do. 06:00 - 18:30 Uhr, Fr. 06.00 - 15.00 Uhr zugänglich.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Telefon
03391 355-111

Häufig gestellte Fragen

Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original. Bitte bringen Sie das Original mit.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Neuruppin

Voraussetzung:

  • das Original wurde von einer deutschen Behörde ausgestellt
  • die Beglaubigung wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt

Die Kopie wird von uns selbst gefertigt. Mit der Beglaubigung, d.h. Stempel, Dienstsiegel und Unterschrift bestätigen wir, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Die Echtheit des Originals wird damit jedoch nicht bestätigt.

Es werden z.B.  Schul-, Hochschul-, und Berufsabschlusszeugnisse, Zertifikate, Personalausweise und Reisepässe  beglaubigt.

Schriftstücke in einer anderen Sprache können von uns nicht beglaubigt werden.

weitere Ausnahmen, die  nicht beglaubigt  werden:

  • Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunde, Sterbeurkunde)
  • Generalvollmachten
  • Eidesstattliche Versicherung
  • private Verträge
  • andere Dokumente wie Schwerbehindertenausweis, Jagd- und Fischereischein, Führerschein, ausländische Pässe

Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an einen Notar oder andere Einrichtungen, die Beglaubigungen durchführen dürfen.

Die Beantragung erfolgt  persönlich  oder  durch  einen  Bevollmächtigten .

Unterlagen

amtliche Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • entsprechende Originale
  • bei Bevollmächtigung: Vollmacht, Ausweis des Bevollmächtigten

Gebühren

Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen: 2,70 Euro pro Beglaubigung

Bearbeitungszeit

Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen:

  • bis zu 3 Beglaubigungen: sofort
  • mehr als 3 Beglaubigungen: 1 - 2 Tage