Dienstleistung
Informationen zu Ortsvorstand und Ortsbeiräten
Sind regionale Ortsteile gebildet? Wie sind sie abgegrenzt und wer steht ihnen vor?
Einrichtung
Hauptamt
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs:
- Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
- Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.
03391 355-141
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
In Brandenburg können Gemeinden ihr Gebiet insgesamt oder Teile davon in Ortsteile einteilen. Die Hauptsatzung bestimmt, ob Ortsteile gebildet und wie sie abgegrenzt werden. Bei den Ortsteilen handelt es sich oftmals um ehemals selbständige Gemeinden, die im Zuge einer Gebietsreform zusammengelegt oder eingemeindet wurden.
Der Gebietsänderungsvertrag oder die Hauptsatzung können bestimmen, ob in dem Ortsteil ein Ortsbeirat oder ein Ortsvorsteher oder eine Ortsvorsteherin (Ortsteilvertretung) gewählt oder der Ortsteil ohne Ortsteilvertretung gebildet wird.
Wenn ein Ortsvorsteher oder eine Ortsvorsteherin gewählt wird, vertritt diese Person die Belange des Ortsteils gegenüber den Organen der Gemeinde. Er oder sie wird vom Ortsbeirat aus einem Kreis von ehrenamtlichen (weiblichen oder männlichen) Beigeordneten zur Wahl aufgestellt und von den im Ortsteil wohnenden Bürgerinnen und Bürgern gewählt.
Schlagwörter
Hauptsatzung, Ortsbezirk, Ortsteilvertretung, Gemeindeteil, Ortsteil, Ortsbeirat, Ortsvorsteher, Ortsvorsteherin
Ausführliche Beschreibung
In Brandenburg können Gemeinden ihr Gebiet insgesamt oder Teile davon in Ortsteile einteilen. Die Hauptsatzung bestimmt, ob Ortsteile gebildet und wie sie abgegrenzt werden. Bei den Ortsteilen handelt es sich oftmals um ehemals selbständige Gemeinden, die im Zuge einer Gebietsreform zusammengelegt oder eingemeindet wurden.
Der Gebietsänderungsvertrag oder die Hauptsatzung können bestimmen, ob in dem Ortsteil ein Ortsbeirat oder ein Ortsvorsteher oder eine Ortsvorsteherin (Ortsteilvertretung) gewählt oder der Ortsteil ohne Ortsteilvertretung gebildet wird.
Wenn ein Ortsvorsteher oder eine Ortsvorsteherin gewählt wird, vertritt diese Person die Belange des Ortsteils gegenüber den Organen der Gemeinde. Er oder sie wird vom Ortsbeirat aus einem Kreis von ehrenamtlichen (weiblichen oder männlichen) Beigeordneten zur Wahl aufgestellt und von den im Ortsteil wohnenden Bürgerinnen und Bürgern gewählt.