Ansprechpartner


Herr Jens Dreschler

Für die Nutzung einer Sportstätte benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung. Die Verwaltung entscheidet je nach rechtlicher Vorgabe und Richtlinie der Stadt, ob die Nutzung gewährleistet werden kann und unter welchen Bedingungen.


Adresse
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Servicezeiten

Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs:

  • Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
  • Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.


Telefon
03391 355-623

Häufig gestellte Fragen

Bearbeitungsdauer: 1 Woche bis 4 Wochen

Um eine Sportstätte zu mieten, müssen Sie sich an die zuständige Gemeinde oder den Betreiber der Halle wenden. Dies ist in der Regel das Schulamt, Sportamt oder Gebäudemanagement der Verwaltung.

Dort können Sie einen formalen oder formlosen Antrag stellen, so dass der Anspruch, die Gebühren und sonstige Nutzungsüberlassungen geprüft und umgesetzt werden können. Bitte prüfen Sie individuell in Ihrer zuständigen Gemeinde, ob die Halle verfügbar ist, ob es eine Online-Plattform gibt oder ob Sie einen Antrag in Papierform stellen müssen.

Bei der Antragstellung sind die benötigte Ausstattung und der Zweck der Nutzung zu berücksichtigen. Dies kann unter Umständen die Kosten beeinflussen. 

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Neuruppin

Sporthallennutzung

Die Fontanestadt Neuruppin als Träger der öffentlichen Sporthallen überlässt diese  außerhalb der Zeiten, zu denen sie für den Schulbetrieb benötigt werden  gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und Gruppen sowie vereinsungebundenen Freizeitsportlerinnen und Freizeitsportlern (nachfolgend Sportlerinnen und Sportler) ausschließlich zur sportlichen Nutzung für den Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb nach Maßgabe dieser Benutzungs- und Entgeltordnung.


Über die Nutzungsüberlassung einer Sporthalle an die Sportlerinnen und Sportler wird mittels eines jährlichen Hallennutzungsplanes, der im Vorjahr durch die Fontanestadt Neuruppin im Amt für Bildung u. Soziales erstellt wird, entschieden. Bei regelmäßiger Nutzung ist ein Antrag zur Nutzung einer Sporteinrichtung durch die Sportlerinnen und Sportler bis zum 15. August des Vorjahres bei der Fontanestadt Neuruppin zu stellen. Später eingehende Anträge können je nach Verfügbarkeit freier Hallenzeiten berücksichtigt werden. Einmalige Nutzungen können bei freien Kapazitäten mit einer Frist von 2 Wochen beantragt werden. Nutzungsvoraussetzung ist zusätzlich zum Antrag nach 1.2 der Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Fontanestadt Neuruppin der Abschluss eines Überlassungsvertrages durch den Verein oder bei nicht vereinsgebundenen Sportlerinnen und Sportler durch ein bevollmächtigtes Mitglied der Gruppe.

Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Fontanestadt Neuruppin



Richtlinie, Satzungen, Verordnungen der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung


Antragstellung mit Nachweis der Gemeinnützigkeit


Der Verfahrensablauf startet in der Regel mit der Antragstellung des Nutzers. Es ist sinnvoll die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung vorab zu kontaktieren, um die Art und Weise der Antragstellung abzuklären. Alternativ können Sie sich direkt an den Betreiber wenden, beispielsweise eine Schule, einen Verein oder einen Sportpark, um Informationen zur Anmietung zu erhalten.

Fordern Sie die entsprechenden Antragsformulare an oder schauen Sie auf der Webseite der Verwaltung bzw. des Betreibers, ggf. ist eine Online-Beantragung möglich.

Beachten Sie, dass die Vermietung von Sportstätten oft an bestimmte Vorschriften gebunden ist, z. B. an die Nutzung durch Vereine.


Rücknahme der Antragstellung oder Auflösung des Vertrages individuell mit dem Vermieter möglich. Ggf. gelten individuelle Richtlinien, Satzungen oder Verordnungen der Verwaltungsbehörde.


Formulare vorhanden: nein

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung


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