Dienstleistung
Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Für die Nutzung einer Sportstätte benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung. Die Verwaltung entscheidet je nach rechtlicher Vorgabe und Richtlinie der Stadt, ob die Nutzung gewährleistet werden kann und unter welchen Bedingungen.
Einrichtung
Sachgebiet Bildung, Sport, Familie und Soziales
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs:
- Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
- Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.
03391 355-623
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Benutzungsgebühr
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 Woche bis 4 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Um eine Sportstätte zu mieten, müssen Sie sich an die zuständige Gemeinde oder den Betreiber der Halle wenden. Dies ist in der Regel das Schulamt, Sportamt oder Gebäudemanagement der Verwaltung.
Dort können Sie einen formalen oder formlosen Antrag stellen, so dass der Anspruch, die Gebühren und sonstige Nutzungsüberlassungen geprüft und umgesetzt werden können. Bitte prüfen Sie individuell in Ihrer zuständigen Gemeinde, ob die Halle verfügbar ist, ob es eine Online-Plattform gibt oder ob Sie einen Antrag in Papierform stellen müssen.
Bei der Antragstellung sind die benötigte Ausstattung und der Zweck der Nutzung zu berücksichtigen. Dies kann unter Umständen die Kosten beeinflussen.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Neuruppin
Sporthallennutzung
Die Fontanestadt Neuruppin als Träger der öffentlichen Sporthallen überlässt diese
außerhalb der Zeiten, zu denen sie für den Schulbetrieb benötigt werden
gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und Gruppen sowie vereinsungebundenen Freizeitsportlerinnen und Freizeitsportlern (nachfolgend Sportlerinnen und Sportler) ausschließlich zur sportlichen Nutzung für den Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb nach Maßgabe dieser Benutzungs- und Entgeltordnung.
Über die Nutzungsüberlassung einer Sporthalle an die Sportlerinnen und Sportler wird mittels eines jährlichen Hallennutzungsplanes, der im Vorjahr durch die Fontanestadt Neuruppin im Amt für Bildung u. Soziales erstellt wird, entschieden. Bei regelmäßiger Nutzung ist ein Antrag zur Nutzung einer Sporteinrichtung durch die Sportlerinnen und Sportler bis zum 15. August des Vorjahres bei der Fontanestadt Neuruppin zu stellen. Später eingehende Anträge können je nach Verfügbarkeit freier Hallenzeiten berücksichtigt werden. Einmalige Nutzungen können bei freien Kapazitäten mit einer Frist von 2 Wochen beantragt werden. Nutzungsvoraussetzung ist zusätzlich zum Antrag nach 1.2 der Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Fontanestadt Neuruppin der Abschluss eines Überlassungsvertrages durch den Verein oder bei nicht vereinsgebundenen Sportlerinnen und Sportler durch ein bevollmächtigtes Mitglied der Gruppe.
Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Fontanestadt Neuruppin
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinie, Satzungen, Verordnungen der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Erforderliche Unterlagen
Antragstellung mit Nachweis der Gemeinnützigkeit
Verfahrensablauf
Der Verfahrensablauf startet in der Regel mit der Antragstellung des Nutzers. Es ist sinnvoll die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung vorab zu kontaktieren, um die Art und Weise der Antragstellung abzuklären. Alternativ können Sie sich direkt an den Betreiber wenden, beispielsweise eine Schule, einen Verein oder einen Sportpark, um Informationen zur Anmietung zu erhalten.
Fordern Sie die entsprechenden Antragsformulare an oder schauen Sie auf der Webseite der Verwaltung bzw. des Betreibers, ggf. ist eine Online-Beantragung möglich.
Beachten Sie, dass die Vermietung von Sportstätten oft an bestimmte Vorschriften gebunden ist, z. B. an die Nutzung durch Vereine.
Rechtsbehelf
Rücknahme der Antragstellung oder Auflösung des Vertrages individuell mit dem Vermieter möglich. Ggf. gelten individuelle Richtlinien, Satzungen oder Verordnungen der Verwaltungsbehörde.
Formulare
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Zuständige Stelle
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Schlagwörter
Bewegung, Sport, Sportplatz, Halle, Mieten, Sportanlage, Platzzeiten, Hallenzeiten, Turnhalle, Sporthalle, Plätze, Anlagen, Miete, Raumreservierung, Reservierung, Räume
Welche Gebühren fallen an?
Benutzungsgebühr
Bearbeitungsdauer
Ausführliche Beschreibung
Um eine Sportstätte zu mieten, müssen Sie sich an die zuständige Gemeinde oder den Betreiber der Halle wenden. Dies ist in der Regel das Schulamt, Sportamt oder Gebäudemanagement der Verwaltung.
Dort können Sie einen formalen oder formlosen Antrag stellen, so dass der Anspruch, die Gebühren und sonstige Nutzungsüberlassungen geprüft und umgesetzt werden können. Bitte prüfen Sie individuell in Ihrer zuständigen Gemeinde, ob die Halle verfügbar ist, ob es eine Online-Plattform gibt oder ob Sie einen Antrag in Papierform stellen müssen.
Bei der Antragstellung sind die benötigte Ausstattung und der Zweck der Nutzung zu berücksichtigen. Dies kann unter Umständen die Kosten beeinflussen.
Sporthallennutzung
Die Fontanestadt Neuruppin als Träger der öffentlichen Sporthallen überlässt diese außerhalb der Zeiten, zu denen sie für den Schulbetrieb benötigt werden gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und Gruppen sowie vereinsungebundenen Freizeitsportlerinnen und Freizeitsportlern (nachfolgend Sportlerinnen und Sportler) ausschließlich zur sportlichen Nutzung für den Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb nach Maßgabe dieser Benutzungs- und Entgeltordnung.
Über die Nutzungsüberlassung einer Sporthalle an die Sportlerinnen und Sportler wird mittels eines jährlichen Hallennutzungsplanes, der im Vorjahr durch die Fontanestadt Neuruppin im Amt für Bildung u. Soziales erstellt wird, entschieden. Bei regelmäßiger Nutzung ist ein Antrag zur Nutzung einer Sporteinrichtung durch die Sportlerinnen und Sportler bis zum 15. August des Vorjahres bei der Fontanestadt Neuruppin zu stellen. Später eingehende Anträge können je nach Verfügbarkeit freier Hallenzeiten berücksichtigt werden. Einmalige Nutzungen können bei freien Kapazitäten mit einer Frist von 2 Wochen beantragt werden. Nutzungsvoraussetzung ist zusätzlich zum Antrag nach 1.2 der Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Fontanestadt Neuruppin der Abschluss eines Überlassungsvertrages durch den Verein oder bei nicht vereinsgebundenen Sportlerinnen und Sportler durch ein bevollmächtigtes Mitglied der Gruppe.
Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Fontanestadt Neuruppin
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinie, Satzungen, Verordnungen der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Erforderliche Unterlagen
Antragstellung mit Nachweis der Gemeinnützigkeit
Verfahrensablauf
Der Verfahrensablauf startet in der Regel mit der Antragstellung des Nutzers. Es ist sinnvoll die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung vorab zu kontaktieren, um die Art und Weise der Antragstellung abzuklären. Alternativ können Sie sich direkt an den Betreiber wenden, beispielsweise eine Schule, einen Verein oder einen Sportpark, um Informationen zur Anmietung zu erhalten.
Fordern Sie die entsprechenden Antragsformulare an oder schauen Sie auf der Webseite der Verwaltung bzw. des Betreibers, ggf. ist eine Online-Beantragung möglich.
Beachten Sie, dass die Vermietung von Sportstätten oft an bestimmte Vorschriften gebunden ist, z. B. an die Nutzung durch Vereine.
Rechtsbehelf
Rücknahme der Antragstellung oder Auflösung des Vertrages individuell mit dem Vermieter möglich. Ggf. gelten individuelle Richtlinien, Satzungen oder Verordnungen der Verwaltungsbehörde.
Formulare
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Zuständige Stelle
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung