Dienstleistung
Kopie und Abschrift beglaubigen
Benötigen Sie eine amtliche Bestätigung, dass Ihre kopierten Dokumente echt sind, ohne die Originale aus der Hand zu geben? Dafür können Sie Beglaubigungen für Ihre Abschriften erhalten.
Einrichtung
Sachgebiet Bürgerservice
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Mo 08:00 – 12:00 Uhr
Di 08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr
Fr 08:00 – 12:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat: 08:00 - 12:00 Uhr
Im Bürgerbüro der Stadtverwaltung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten nachfolgende Dienstleistungen wahrnehmen. Die entstandenen Gebühren können bar oder bargeldlos bezahlt werden. Ihren persönlichen Termin können Sie online vereinbaren.
Dienstleistungen mit Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:
- Ausweis- und Passwesen;
- Meldewesen;
- Fundbüro;
- GEZ-Gebührenbefreiung;
- Beglaubigungen von Kopien/Unterschriften;
- KFZ-Angelegenheiten
Dienstleistungen ohne Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:
- Abholung von Dokumenten
- Beantragung Führungszeugnis
- Ausstellung Meldebescheinigung
Dienstleistungen ohne Termin während der Öffnungszeiten des Rathauses sind:
- Abholung von Dokumenten an der Dokumentenausgabebox; Standort: Wartebereich des Bürgerservice; Zugang: Mo.-Do. 06:00 - 18:30 Uhr, Fr. 06.00 - 15.00 Uhr zugänglich.
03391 355-111
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Die genauen Kosten erfragen Sie bitte in der autorisierten Behörde.
Bearbeitungsdauer
Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann die Beglaubigung sofort vorgenommen werden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Umfang des Originaldokumentes.
Bei wenigen Seiten dauert die Bearbeitung nur wenige Minuten. Bitte nehmen Sie vorab Kontakt mit der zuständigen Stelle auf.
Ausführliche Beschreibung
Eine beglaubigte Abschrift ist die offizielle Bestätigung, dass eine Kopie eines Originaldokuments (Urschrift) inhaltlich und optisch exakt mit dem Originaldokument übereinstimmt.
Die autorisierte Stelle bezeugt mit einem dienstlichen Siegel oder einer Unterschrift, dass Kopie und Original übereinstimmen.
Der Hauptzweck einer beglaubigten Abschrift ist der Nachweis der Echtheit einer Kopie, ohne das Originaldokument (z. B. Zeugnis, Urkunde) aus der Hand geben zu müssen.
Nicht beglaubigt werden:
- Personenstandsurkunden (u. a. Geburts-, Ehe., Sterbeurkunden)
- Dokumente im Zusammenhang mit Erbschaftsangelegenheiten
- ausländische Dokumente
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Neuruppin
Voraussetzung:
- das Original wurde von einer deutschen Behörde ausgestellt
- die Beglaubigung wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt
Beglaubigung von Ablichtungen und Abschriften:
Die Kopie wird von uns selbst gefertigt. Mit der Beglaubigung, d.h. Stempel, Dienstsiegel und Unterschrift bestätigen wir, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Die Echtheit des Originals wird damit jedoch nicht bestätigt.
Es werden z.B.
Schul-, Hochschul-, und Berufsabschlusszeugnisse, Zertifikate, Personalausweise und Reisepässe
beglaubigt.
Schriftstücke in einer anderen Sprache können von uns nicht beglaubigt werden.
Weitere Ausnahmen, die
nicht beglaubigt
werden:
- Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunde, Sterbeurkunde)
- Generalvollmachten
- Eidesstattliche Versicherung
- private Verträge
- andere Dokumente wie Schwerbehindertenausweis, Jagd- und Fischereischein, Führerschein, ausländische Pässe
Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an einen Notar oder andere Einrichtungen, die Beglaubigungen durchführen dürfen.
Die Beantragung erfolgt
persönlich
oder
durch
einen
Bevollmächtigten
.
Unterlagen:
amtliche Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen:
- Personalausweis oder Reisepass
- entsprechende Originale
- bei Bevollmächtigung: Vollmacht, Ausweis des Bevollmächtigten
Gebühren:
Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen: 2,70 Euro pro Beglaubigung
Bearbeitungszeit:
Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen:
- bis zu 3 Beglaubigungen: sofort
- mehr als 3 Beglaubigungen: 1 - 2 Tage
Erforderliche Unterlagen
- Originaldokument (Urschrift)
- Kopie des Originaldokumentes
- Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
- das Original wurde von einer deutschen Behörde ausgestellt
- die Beglaubigung wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt
Verfahrensablauf
- Identität des Antragstellers wird geprüft.
- Originaldokument und die Abschrift (Kopie) werden der zuständigen Stelle vorgelegt.
- Beide Dokumente werden verglichen, um die exakte Übereinstimmung festzustellen.
- Auf der Abschrift wird ein amtlicher Vermerk (Beglaubigungsvermerk) angebracht, dass die Abschrift mit dem Originaldokument übereinstimmt. Weiterhin werden Datum und Ort der Beglaubigung sowie die Unterschrift des Beglaubigenden und der originale Siegelabdruck angebracht.
- Alle Blätter werden so geheftet, dass ein Teil des Siegelabdrucks auf jeder Seite sichtbar ist.
- Der Antragsteller erhält das Originaldokument und die beglaubigte Abschrift zurück.
- Die fälligen Gebühren werden erhoben.
Formulare
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Zuständige Stelle
Landkreise, kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinden
Schlagwörter
Beglaubigung, Beurkundung, Legalisation, Echtheitsbestätigung, amtliche Bestätigung, Kopie, Abschrift, Zweitschrift, Ausstellung eines Dokumentes
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Die genauen Kosten erfragen Sie bitte in der autorisierten Behörde.
Bearbeitungsdauer
Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann die Beglaubigung sofort vorgenommen werden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Umfang des Originaldokumentes.
Bei wenigen Seiten dauert die Bearbeitung nur wenige Minuten. Bitte nehmen Sie vorab Kontakt mit der zuständigen Stelle auf.
Ausführliche Beschreibung
Eine beglaubigte Abschrift ist die offizielle Bestätigung, dass eine Kopie eines Originaldokuments (Urschrift) inhaltlich und optisch exakt mit dem Originaldokument übereinstimmt.
Die autorisierte Stelle bezeugt mit einem dienstlichen Siegel oder einer Unterschrift, dass Kopie und Original übereinstimmen.
Der Hauptzweck einer beglaubigten Abschrift ist der Nachweis der Echtheit einer Kopie, ohne das Originaldokument (z. B. Zeugnis, Urkunde) aus der Hand geben zu müssen.
Nicht beglaubigt werden:
- Personenstandsurkunden (u. a. Geburts-, Ehe., Sterbeurkunden)
- Dokumente im Zusammenhang mit Erbschaftsangelegenheiten
- ausländische Dokumente
Voraussetzung:
- das Original wurde von einer deutschen Behörde ausgestellt
- die Beglaubigung wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt
Beglaubigung von Ablichtungen und Abschriften:
Die Kopie wird von uns selbst gefertigt. Mit der Beglaubigung, d.h. Stempel, Dienstsiegel und Unterschrift bestätigen wir, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Die Echtheit des Originals wird damit jedoch nicht bestätigt.
Es werden z.B.
Schul-, Hochschul-, und Berufsabschlusszeugnisse, Zertifikate, Personalausweise und Reisepässe
beglaubigt.
Schriftstücke in einer anderen Sprache können von uns nicht beglaubigt werden.
Weitere Ausnahmen, die
nicht beglaubigt
werden:
- Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunde, Sterbeurkunde)
- Generalvollmachten
- Eidesstattliche Versicherung
- private Verträge
- andere Dokumente wie Schwerbehindertenausweis, Jagd- und Fischereischein, Führerschein, ausländische Pässe
Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an einen Notar oder andere Einrichtungen, die Beglaubigungen durchführen dürfen.
Die Beantragung erfolgt
persönlich
oder
durch
einen
Bevollmächtigten
.
Unterlagen:
amtliche Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen:
- Personalausweis oder Reisepass
- entsprechende Originale
- bei Bevollmächtigung: Vollmacht, Ausweis des Bevollmächtigten
Gebühren:
Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen: 2,70 Euro pro Beglaubigung
Bearbeitungszeit:
Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen:
- bis zu 3 Beglaubigungen: sofort
- mehr als 3 Beglaubigungen: 1 - 2 Tage
Erforderliche Unterlagen
- Originaldokument (Urschrift)
- Kopie des Originaldokumentes
- Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
- das Original wurde von einer deutschen Behörde ausgestellt
- die Beglaubigung wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt
Verfahrensablauf
- Identität des Antragstellers wird geprüft.
- Originaldokument und die Abschrift (Kopie) werden der zuständigen Stelle vorgelegt.
- Beide Dokumente werden verglichen, um die exakte Übereinstimmung festzustellen.
- Auf der Abschrift wird ein amtlicher Vermerk (Beglaubigungsvermerk) angebracht, dass die Abschrift mit dem Originaldokument übereinstimmt. Weiterhin werden Datum und Ort der Beglaubigung sowie die Unterschrift des Beglaubigenden und der originale Siegelabdruck angebracht.
- Alle Blätter werden so geheftet, dass ein Teil des Siegelabdrucks auf jeder Seite sichtbar ist.
- Der Antragsteller erhält das Originaldokument und die beglaubigte Abschrift zurück.
- Die fälligen Gebühren werden erhoben.
Formulare
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Zuständige Stelle
Landkreise, kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinden