Benötigen Sie eine amtliche Bestätigung, dass Ihre kopierten Dokumente echt sind, ohne die Originale aus der Hand zu geben? Dafür können Sie Beglaubigungen für Ihre Abschriften erhalten.


Adresse
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Servicezeiten

Mo      08:00 – 12:00 Uhr
Di       08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr
Mi       geschlossen
Do      08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr
Fr       08:00 – 12:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat: 08:00 - 12:00 Uhr

Im Bürgerbüro der Stadtverwaltung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten nachfolgende Dienstleistungen wahrnehmen. Die entstandenen Gebühren können bar oder bargeldlos bezahlt werden. Ihren persönlichen Termin können Sie online vereinbaren.

Dienstleistungen mit Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:

  • Ausweis- und Passwesen;
  • Meldewesen;
  • Fundbüro;
  • GEZ-Gebührenbefreiung;
  • Beglaubigungen von Kopien/Unterschriften;
  • KFZ-Angelegenheiten

Dienstleistungen ohne Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:

  • Abholung von Dokumenten
  • Beantragung Führungszeugnis
  • Ausstellung Meldebescheinigung

Dienstleistungen ohne Termin während der Öffnungszeiten des Rathauses sind:

  • Abholung von Dokumenten an der Dokumentenausgabebox; Standort: Wartebereich des Bürgerservice; Zugang: Mo.-Do. 06:00 - 18:30 Uhr, Fr. 06.00 - 15.00 Uhr zugänglich.

Telefon
03391 355-111

Häufig gestellte Fragen

Die genauen Kosten erfragen Sie bitte in der autorisierten Behörde.


Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann die Beglaubigung sofort vorgenommen werden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Umfang des Originaldokumentes.

Bei wenigen Seiten dauert die Bearbeitung nur wenige Minuten. Bitte nehmen Sie vorab Kontakt mit der zuständigen Stelle auf.


Eine beglaubigte Abschrift ist die offizielle Bestätigung, dass eine Kopie eines Originaldokuments (Urschrift) inhaltlich und optisch exakt mit dem Originaldokument übereinstimmt.

Die autorisierte Stelle bezeugt mit einem dienstlichen Siegel oder einer Unterschrift, dass Kopie und Original übereinstimmen.

Der Hauptzweck einer beglaubigten Abschrift ist der Nachweis der Echtheit einer Kopie, ohne das Originaldokument (z. B. Zeugnis, Urkunde) aus der Hand geben zu müssen.

Nicht beglaubigt werden:

  • Personenstandsurkunden (u. a. Geburts-, Ehe., Sterbeurkunden)
  • Dokumente im Zusammenhang mit Erbschaftsangelegenheiten
  • ausländische Dokumente
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Neuruppin

Voraussetzung:

  • das Original wurde von einer deutschen Behörde ausgestellt
  • die Beglaubigung wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt

Beglaubigung von Ablichtungen und Abschriften:

Die Kopie wird von uns selbst gefertigt. Mit der Beglaubigung, d.h. Stempel, Dienstsiegel und Unterschrift bestätigen wir, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Die Echtheit des Originals wird damit jedoch nicht bestätigt.

Es werden z.B.  Schul-, Hochschul-, und Berufsabschlusszeugnisse, Zertifikate, Personalausweise und Reisepässe  beglaubigt.

Schriftstücke in einer anderen Sprache können von uns nicht beglaubigt werden.

Weitere Ausnahmen, die  nicht beglaubigt  werden:

  • Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunde, Sterbeurkunde)
  • Generalvollmachten
  • Eidesstattliche Versicherung
  • private Verträge
  • andere Dokumente wie Schwerbehindertenausweis, Jagd- und Fischereischein, Führerschein, ausländische Pässe

Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an einen Notar oder andere Einrichtungen, die Beglaubigungen durchführen dürfen.

Die Beantragung erfolgt  persönlich  oder  durch  einen  Bevollmächtigten .

Unterlagen:

amtliche Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • entsprechende Originale
  • bei Bevollmächtigung: Vollmacht, Ausweis des Bevollmächtigten

Gebühren:

Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen: 2,70 Euro pro Beglaubigung

Bearbeitungszeit:

Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen:

  • bis zu 3 Beglaubigungen: sofort
  • mehr als 3 Beglaubigungen: 1 - 2 Tage


  • Originaldokument (Urschrift)
  • Kopie des Originaldokumentes
  • Personalausweis oder Reisepass

  • das Original wurde von einer deutschen Behörde ausgestellt
  • die Beglaubigung wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt

  • Identität des Antragstellers wird geprüft.
  • Originaldokument und die Abschrift (Kopie) werden der zuständigen Stelle vorgelegt.
  • Beide Dokumente werden verglichen, um die exakte Übereinstimmung festzustellen.
  • Auf der Abschrift wird ein amtlicher Vermerk (Beglaubigungsvermerk) angebracht, dass die Abschrift mit dem Originaldokument übereinstimmt. Weiterhin werden Datum und Ort der Beglaubigung sowie die Unterschrift des Beglaubigenden und der originale Siegelabdruck angebracht.
  • Alle Blätter werden so geheftet, dass ein Teil des Siegelabdrucks auf jeder Seite sichtbar ist.
  • Der Antragsteller erhält das Originaldokument und die beglaubigte Abschrift zurück.
  • Die fälligen Gebühren werden erhoben.

Formulare vorhanden: nein

Schriftform erforderlich: nein

Formlose Antragsstellung möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: ja


Landkreise, kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinden


Beglaubigung, Beurkundung, Legalisation, Echtheitsbestätigung, amtliche Bestätigung, Kopie, Abschrift, Zweitschrift, Ausstellung eines Dokumentes