Wohin kann ich mich wenden, wenn ich ein kommunales Gartengrundstück oder eine kommunale Fläche pachten will?


Adresse
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Servicezeiten

Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs:

  • Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
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Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.


Telefon
03391 355-661

Häufig gestellte Fragen

Die Kündigungsfristen richten sich nach dem BGB oder den einzelnen vertraglich geregelten Fristen.


Sie können mit dem beigefügten Formular Ihr Interesse für die Pacht eines kommunalen Gartengrundstückes oder einer kommunalen Fläche erklären. Wir prüfen, was wir Ihnen anbieten können. Der Abschluss eines Pachtvertrages ist dafür notwendig und wird durch uns vorbereitet.


Baustelle, Grabeland, Ackerfläche, Garten, Verpachtung