Dienstleistung
Pacht eines kommunalen Gartengrundstücks und/oder einer kommunalen Fläche
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich ein kommunales Gartengrundstück oder eine kommunale Fläche pachten will?
Einrichtung
Sachgebiet Liegenschaften
Adresse
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Servicezeiten
Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs:
- Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
- Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.
Telefon
03391 355-661
03391 355-661
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Kündigungsfristen richten sich nach dem BGB oder den einzelnen vertraglich geregelten Fristen.
Ausführliche Beschreibung
Sie können mit dem beigefügten Formular Ihr Interesse für die Pacht eines kommunalen Gartengrundstückes oder einer kommunalen Fläche erklären. Wir prüfen, was wir Ihnen anbieten können. Der Abschluss eines Pachtvertrages ist dafür notwendig und wird durch uns vorbereitet.
Erforderliche Unterlagen
Schriftlicher Antrag
Zuständige Stelle
Fachbereich Immobilien
Schlagwörter
Baustelle, Grabeland, Ackerfläche, Garten, Verpachtung
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Kündigungsfristen richten sich nach dem BGB oder den einzelnen vertraglich geregelten Fristen.
Ausführliche Beschreibung
Sie können mit dem beigefügten Formular Ihr Interesse für die Pacht eines kommunalen Gartengrundstückes oder einer kommunalen Fläche erklären. Wir prüfen, was wir Ihnen anbieten können. Der Abschluss eines Pachtvertrages ist dafür notwendig und wird durch uns vorbereitet.
Erforderliche Unterlagen
Schriftlicher Antrag
Zuständige Stelle
Fachbereich Immobilien
Schlagwörter
Baustelle, Grabeland, Ackerfläche, Garten, Verpachtung