• Entscheidung zu Anträgen auf die Einhaltung der Einkommensgrenze nach § 22 BbgWoFG (Wohnberechtigungsschein - WBS)
  • Entscheidung zu Anträgen auf die Einhaltung der Einkommensgrenze nach § 22 +20% WoFEGV (Wohnberechtigungsschein - WBS)
  • Vermittlung von sozial angemessenem Wohnraum für WBS-Berechtigte (Benennung)
  • Prüfung von Wohnungsangeboten (Kosten der Unterkunft - KdU)