Einrichtung
3226 Arbeitsgruppe Bürgerservice Einbürgerung
Die Arbeitsgruppe Bürgerservice Einbürgerung ist zuständig für folgende Anliegen:
- Einbürgerung
Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für ausländische Staatsangehörige mit rechtlichem Einbürgerungsanspruch oder im Rahmen einer Ermessenseinbürgerung.
- Staatsangehörigkeitsausweis
Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.
Nutzen Sie unseren Quick-Check zur Vorprüfung Ihrer Einbürgerungsvoraussetzungen mit der Möglichkeit zur anschließenden Online-Antragstellung .
Bitte beachten Sie:
Bearbeitungsdauer und aktueller Bearbeitungsstand
Aufgrund der hohen Anzahl bereits vorliegender Einbürgerungsanträge kann derzeit keine verlässliche Aussage dazu getroffen werden, wann über Ihren Antrag abschließend entschieden wird.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsgruppe Einbürgerung bearbeiten die Anträge schnellstmöglich. Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, bitten wir Sie, von wiederholten telefonischen oder schriftlichen Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Sobald mit der Bearbeitung Ihres Antrags begonnen wird, erhalten Sie ein Schreiben von Ihrer Ansprechpartnerin beziehungsweise Ihrem Ansprechpartner.
Derzeit werden Anträge mit einem Eingangsdatum bis Ende Mai 2024 bearbeitet (Stand: 03.08.2026).
Wichtiger Hinweis zum gültigen Nationalpass
Für die Klärung Ihrer Identität im Einbürgerungsantrags ist grundsätzlich ein gültiger Nationalpass erforderlich. Nach der derzeitigen Erkenntnislage ist die Beschaffung eines Nationalpasses für Staatsangehörige der meisten Herkunftsstaaten, unter anderem Afghanistan, Syrien, Irak, Iran und Ukraine, objektiv möglich und subjektiv zumutbar. Ausnahmen kommen nur in seltenen und besonders begründeten Einzelfällen in Betracht.
Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Antrags zu vermeiden, bitten wir Sie daher, frühzeitig einen gültigen Nationalpass zu beschaffen und diesen im Einbürgerungsverfahren vorzulegen.
Allein die Beantragung oder Ausstellung eines Nationalpasses sowie der Besuch einer Botschaft oder einer anderen Auslandsvertretung des Herkunftsstaates führen nicht automatisch zum Erlöschen der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuerkannten Flüchtlingseigenschaft.
Rechtsbeistand und Untätigkeitsklage
Die Beauftragung eines Rechtsbeistands führt nicht zu einer bevorzugten oder schnelleren Bearbeitung eines Einbürgerungsantrags.
Die Erhebung einer Untätigkeitsklage nach § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung ist grundsätzlich möglich. Sie führt jedoch nicht automatisch zu einer schnelleren abschließenden Bearbeitung des Einbürgerungsantrags.
Adresse
Helene-Lange-Straße 1414469 Potsdam
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 79/8114469 Potsdam
Servicezeiten
BITTE BEACHTEN SIE:
Eine persönliche Vorsprache in der Arbeitsgruppe Bürgerservice Einbürgerung, ist nur nachvorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Unsere Telefonsprechzeiten sind mittwochs in der Zeit von 9:00 - 12:00 Uhr.
Mo 09:00 – 15:00 Uhr
Di 09:00 – 18:00 Uhr
Mi 09:00 – 15:00 Uhr
Do 09:00 – 15:00 Uhr
Fr 09:00 – 12:00 Uhr