Dienstleistung
An- / Abmeldung von Hunden
Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, ihn anzumelden.
Die ordnungsrechtliche Erfassung von Hunden soll ausschließlich der Gefahrenabwehr dienen, da die Verletzungen von Mensch oder Tier z. B. durch den Biss eines größeren Hundes (ab einem Gewicht von 20 kg oder ab einer Widerristhöhe von 40 cm) erheblich sein können.
Einrichtung
Bürgerbüro am Markt
Servicezeiten
Mo-Fr 08:00 - 18:00
Häufig gestellte Fragen
Teaser
Wo kann ich in der Kommune Hunde anmelden?
Bitte benutzen Sie das Online-Formular auf der rechten Seite.
Bei weiteren Fragen rufen Sie an.
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