Dienstleistung
Hausnummernvergabe
Hausnummern werden von der Kommune vergeben.
Schulstraße 6
03185 Peitz/Picnjo
Montag 08:30 - 11:30 Uhr , 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr , 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr , 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
2. und 4. Samstag im Monat 08:30 - 12:00 Uhr
035601 38191
Bürgerbüro
035601 38192
Bürgerbüro
035601 38193
Bürgerbüro
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Schlagwörter
Vergabe von Hausnummern, Grundstück
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.