Dienstleistung
Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abmelden
Wie erfolgt die Abmeldung eines Hundes in der Kommune?
Einrichtung
Amt Peitz - Realsteuer/Umsatzsteuer
Schulstraße 6
03185 Peitz/Picnjo
- Montag: 08:30–11:30 Uhr und 13:30–15:30 Uhr
- Dienstag: 08:30–11:30 Uhr und 13:30–18:00 Uhr
- Mittwoch: nach Terminvereinbarung
- Donnerstag: 08:30–11:30 Uhr und 13:30–15:30 Uhr
- Freitag: nach Terminvereinbarung
035601 38139
Realsteuer/Umsatzsteuer
035601 38122
Realsteuer/Umsatzsteuer
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Anhörungsfrist:
2 Wochen
Welche Gebühren fallen an?
Nach der Abmeldung des Hundes wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Kommune variieren.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abzumelden und die Hundemarke zurück zu geben.
Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag schriftlich, online oder persönlich
- eine Kopie des Aufnahmeantrages bei Abgabe des Hundes im Tierheim
- bei Tod des Hundes ggf. Bestätigung des Tierarztes
- falls vorhanden Rückgabe der Hundesteuermarke vor Ort in der Kommune
Voraussetzungen
- Wohnort im Verwaltungsgebiet
- Tod, Umzug, Verlust oder Verkauf des Hundes
- Einreichung aller erforderlichen Unterlagen
Verfahrensablauf
Sie reichen den Antrag und ggf. weitere erforderlichen Unterlagen schriftlich, online oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein und geben dort die Hundesteuermarke ab.
Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Zuständige Stelle
kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden
Ansprechpunkt
Ordnungsamt der jeweiligen Kommune
Schlagwörter
Tier, Hundeabmeldung, Hundehaltung
Welche Fristen muss ich beachten?
Welche Gebühren fallen an?
Nach der Abmeldung des Hundes wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Kommune variieren.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abzumelden und die Hundemarke zurück zu geben.
Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag schriftlich, online oder persönlich
- eine Kopie des Aufnahmeantrages bei Abgabe des Hundes im Tierheim
- bei Tod des Hundes ggf. Bestätigung des Tierarztes
- falls vorhanden Rückgabe der Hundesteuermarke vor Ort in der Kommune
Voraussetzungen
- Wohnort im Verwaltungsgebiet
- Tod, Umzug, Verlust oder Verkauf des Hundes
- Einreichung aller erforderlichen Unterlagen
Verfahrensablauf
Sie reichen den Antrag und ggf. weitere erforderlichen Unterlagen schriftlich, online oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein und geben dort die Hundesteuermarke ab.
Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Zuständige Stelle
kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden
Ansprechpunkt
Ordnungsamt der jeweiligen Kommune