Dienstleistung
Allgemeine Vollmacht
Für amtliche Angelegenheiten (Behördengänge), die Sie nicht selbst erledigen können oder wollen, benötigt die vertretende Person eine von Ihnen erteilte schriftliche Vollmacht. In wenigen Fällen ist eine Vertretung nicht möglich und Sie müssen persönlich erscheinen.
Bitte informieren Sie sich vorherbei der entsprechenden Behörde, ob eine Vertretung möglich ist.
Kurztext
Erteilung einer Vollmacht
Teaser
Wie kann ich eine Vollmacht erteilen?
Formulare/Schriftformerfordernis
Vollmacht zur Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung eines Wohnsitzes
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Fachlich freigegeben durch
Kommunale Rahmendienstleistung
Schlagwörter
Bevollmächtigung, Bevollmächtigter, Vertretung, Vertretende, Volmacht