Dienstleistung
Übermittlungssperre
Sie haben die Möglichkeit, durch die Sperrung von Melderegisterauskünften der Übermittlung von Daten aus dem Melderegister zu widersprechen:
- an das Bundesamt für Wehrpflicht (für Personen unter 18 Jahren)
- Alters - oder Ehejubiläen
- an Adressbuchverlage
- an Religionsgemeinschaften
- an Parteien und Wählergruppe.
Der Widerspruch gilt bis auf Widerruf.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Formular Widerspruch
Rechtsgrundlage(n)
- Bundesmeldegesetz (BMG)
- §36 Abs.2 i.V.mit §58c Abs.1 Satz 1 Soldatengesetz
- §42 Abs.3 Satz 2 BMG i.V.mit §42 Abs.2 BMG
- §50 Abs.1-3 und 5 BMG