Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Ausweis
  • für andere Personen, wie nähere Verwandte, ein Nachweis des rechtlichen Interesses

Voraussetzung für die Anzeige des Sterbefalls ist die vom Arzt ausgefüllte Todesbescheinigung.

Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie stellen als:

  • der letzte Ehepartner

  • der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft

  • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person

  • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Sterbeurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).


  • Die Verwaltungsgebühren für die Ausstellung einer Sterbeurkunde sind je nach Bundesland unterschiedlich. Für das erste Exemplar der Sterbeurkunde liegen die Gebührensätze in der Regel zwischen EUR 10,00 und EUR 14,00. Für weitere Exemplare der Sterbeurkunde halbiert sich die Gebühr in den meisten Fällen.

  • Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt ist kostenfrei.


Sie können die Sterbeurkunde bei dem zuständigen Standesamt persönlich beantragen und abholen.

  • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.

  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.

Beantragung per Post, Telefax oder E-Mail:

  • Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde.

  • Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen. Es muss folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:

    • Name, Vorname

    • Geburtsdatum und -ort

    • Sterbedatum und -ort

    • gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen

    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer

  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.


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