Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines 
Umzugs  eines minderjährigen Kindes gemäß

§§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG)

 

Hinweis:
Diese Erklärung ist ab dem 1. November 2015 vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten 
eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes 
von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.