Dienstleistung
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines
Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß
§§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
Hinweis:
Diese Erklärung ist ab dem 1. November 2015 vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten
eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes
von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.
Schlagwörter
Umzug, Minderjährig, Einverständnis