Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. ummelden. Bei Ihrer bisherigen Meldebehörde brauchen Sie sich in diesem Fall nicht abmelden.

 

Es ist zwingend eine Wohnungsgeberbescheinigung beim zuständigen Einwohnermeldeamt vorzulegen.

Wohnungsgeberbescheinigung - Kommune365 (dikom-bb.de)