Dienstleistung
Kindertagesstätte Aufnahme
Formen der Kindertagesbetreuung sind
- Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, -krippen sowie Horte) und
- Kindertagespflege (vorrangig für Kinder unter drei Jahren).
Die verlässliche Betreuung der Kinder steht im Zentrum der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Spezielle Hinweise für - Amt Biesenthal-Barnim
Wegweiser zur Aufnahme Ihres Kindes/ Ihrer Kinder in eine Tageseinrichtung
Sehr geehrte Personensorgeberechtigten/ Eltern,
die nachfolgenden Punkte geben Ihnen einige Hinweise von der Antragstellung bis hin zum Vertragsabschluss
zur Aufnahme Ihres Kindes/ Ihrer Kinder in eine Tageseinrichtung:
1. Anmeldung:
Für die Planungssicherheit zur Vergabe der Betreuungsplätze benötigen wir den Antrag zur
Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung nach Geburt Ihres Kindes/ Ihrer Kinder. Legen sie eine
Kopie der Geburtsurkunde und ggf. den Nachweis über die gemeinsame Personensorge bei
unverheirateten Eltern bei. Anträge, die vor der Geburt des Kindes eingehen, gelten mit Geburt
des Kindes. Die Geburtsurkunde ist nachzureichen.
2. Rechtsanspruch:
Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf Erziehung,
Bildung, Betreuung und Versorgung in Tageseinrichtungen mit einer Mindestbetreuungszeit von
30 Wochenstunden, beim Hort 20 Wochenstunden von der ersten bis zur vierten Klasse. Sollte
ein erhöhter Anspruch z.B. aufgrund von Erwerbstätigkeit der Eltern erforderlich sein, ist ein
Antrag auf Feststellung des bedingten Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung beim
Jugendamt des Landkreises Barnim, Am Markt 1, 16225 Eberswalde zu stellen.
3. Erstaufnahmegespräch:
Vor der Aufnahme in eine Tageseinrichtung ist ein Termin mit der Leitung der Einrichtung zum
Erstaufnahmegespräch zu vereinbaren. Hier werden die weiteren Schritte der Aufnahme
bezüglich der Eingewöhnung und weiteren Betreuung, allgemeine Informationen und
Belehrungen abgesprochen und Sie können einen Rundgang durch die Einrichtung machen.
Vor Aufnahme des Kindes in die Kindereinrichtung ist der Nachweis zum Impfschutz gegen
Masern und die ärztliche Bescheinigung zur Unbedenklichkeit der Aufnahme des Kindes in eine
Kindertageseinrichtung vorzulegen.
Kurztext
Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung.
Teaser
Welche Arten von Kinderbetreuung gibt es?
Rechtsgrundlage(n)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt) festgesetzt und können daher variieren.
Ansprechpunkt
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegepersonen. Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung oder beim Träger der Kindertageseinrichtung.