Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.


Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.


Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

  • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
  • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
  • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

  • Alter
  • Entwicklungsstand
  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
  • Lebenssituation
  • Interessen und Bedürfnisse
  • ethnische Herkunft

Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.


Spezielle Hinweise für - Amt Biesenthal-Barnim

Wegweiser zur Aufnahme Ihres Kindes/ Ihrer Kinder in eine Tageseinrichtung


Sehr geehrte Personensorgeberechtigten/ Eltern,
die nachfolgenden Punkte geben Ihnen einige Hinweise von der Antragstellung bis hin zum Vertragsabschluss
zur Aufnahme Ihres Kindes/ Ihrer Kinder in eine Tageseinrichtung:


1. Anmeldung:
Für die Planungssicherheit zur Vergabe der Betreuungsplätze benötigen wir den Antrag zur
Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung nach Geburt Ihres Kindes/ Ihrer Kinder. Legen sie eine
Kopie der Geburtsurkunde und ggf. den Nachweis über die gemeinsame Personensorge bei
unverheirateten Eltern bei. Anträge, die vor der Geburt des Kindes eingehen, gelten mit Geburt
des Kindes. Die Geburtsurkunde ist nachzureichen.

2. Rechtsanspruch:
Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf Erziehung,
Bildung, Betreuung und Versorgung in Tageseinrichtungen mit einer Mindestbetreuungszeit von
30 Wochenstunden, beim Hort 20 Wochenstunden von der ersten bis zur vierten Klasse. Sollte
ein erhöhter Anspruch z.B. aufgrund von Erwerbstätigkeit der Eltern erforderlich sein, ist ein
Antrag auf Feststellung des bedingten Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung beim
Jugendamt des Landkreises Barnim, Am Markt 1, 16225 Eberswalde zu stellen.

3. Erstaufnahmegespräch:
Vor der Aufnahme in eine Tageseinrichtung ist ein Termin mit der Leitung der Einrichtung zum
Erstaufnahmegespräch zu vereinbaren. Hier werden die weiteren Schritte der Aufnahme
bezüglich der Eingewöhnung und weiteren Betreuung, allgemeine Informationen und
Belehrungen abgesprochen und Sie können einen Rundgang durch die Einrichtung machen.
Vor Aufnahme des Kindes in die Kindereinrichtung ist der Nachweis zum Impfschutz gegen
Masern und die ärztliche Bescheinigung zur Unbedenklichkeit der Aufnahme des Kindes in eine
Kindertageseinrichtung vorzulegen.


Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.


Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.


örtliche Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder örtliches Jugendamt


Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden  Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegepersonen . Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung oder beim Träger der Kindertageseinrichtung.


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