Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.

Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.

Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.

Spezielle Hinweise für - Amt Biesenthal-Barnim

Jedes zur selbstständigen Wohn-, Wochenend- oder gewerblichen Nutzung bebaute Grundstück ist mit einer von der Amtsverwaltung festgesetzten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummernvergabe dient der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der klar erkennbaren Gliederung des Gemeindegebietes.


Hausnummern werden von der Kommune vergeben.


Spezielle Hinweise für - Amt Biesenthal-Barnim

Hausnummernverordnung

Spezielle Hinweise für - Amt Biesenthal-Barnim

Alle im Zusammenhang mit der Vergabe / der Änderung / der Überprüfung einer Hausnummer entstehende Kosten sind durch den Grundstückseigentümer zu tragen.


Grundstück, Vergabe von Hausnummern