Hausnummern werden von der Kommune vergeben.


Spezielle Hinweise für - Amt Biesenthal-Barnim

Alle im Zusammenhang mit der Vergabe / der Änderung / der Überprüfung einer Hausnummer entstehende Kosten sind durch den Grundstückseigentümer zu tragen.


Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.

Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.

Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.


Spezielle Hinweise für - Amt Biesenthal-Barnim

Hausnummernverordnung

Vergabe von Hausnummern, Grundstück