Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, ist es auch möglich, die Geburtsurkunde bei jedem anderen Standesamt zu erhalten.


Spezielle Hinweise für - Amt Biesenthal-Barnim

Personenstandsurkunden sind Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden und Lebenspartnerschaftsurkunden, beglaubigte Abschriften aus den Registern und internationale Urkunden.
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Dort erhalten Sie auch Ihre Urkunden.
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gem. §§ 61 ff. des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben in besonderen Fällen nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. 


Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.  Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.


Wann und wo wird eine Geburtsurkunde ausgestellt.

Sie benötigen eine Geburtsurkunde als Nachweis Ihrer personenbezogenen Daten? Dann können Sie beim Standesamt die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.



§ 55 Absatz 1 Nummer 4 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 59 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 62 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 50 Personenstandsverordnung (PStV)

Spezielle Hinweise für - Amt Biesenthal-Barnim
  • Personenstandsgesetz (PStG)
  • Verordnung zur Ausführung des personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
  • Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),

  • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters,

  • für andere Personen gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.


Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

  • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht

  • der Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)

  • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person

  • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).


Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt .

Land Brandenburg:

Es werden Kosten erhoben nach den Tarifstellen 12.4.1 und 12.4.4 der Anlage zur Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK)


https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gebomik

Spezielle Hinweise für - Amt Biesenthal-Barnim
  • Eheurkunde, Geburtsurkunde, Sterbeurkunde 15,00 €
  • jedes weitere Exemplar 7,50 €
  • beglaubigte Abschriften aus dem Register 15,00 €

Persönliche Antragstellung:

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.

  • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.

Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post oder Telefax:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen..

  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

    • Name, Vorname

    • Geburtsdatum und -ort

    • Name, Vorname der Eltern

    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer

  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

 Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.


Für den Geburtsort zuständiges Standesamt


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